Für den Versorger ergeben sich Vorteile in der sicheren Definition der benötigten Wärmeleistung und der vereinbarten Temperaturen, die eine Basis für die Tarife darstellen.
Die Begrenzung dieser Leistung erfolgt im Verbrauch und bei ausreichender Versorgung des sekundären Systems. Das sich einstellende Leistungsabbild ist die Grundlage des Versorgungsvertrages, so dass der Versorger eindeutige Angaben über Höhe und Zeitpunkt der zu liefernden Energiemenge kennt.
Bei Investitionen sind damit Einsparungen zu erwarten, da die Leistungsbereitstellung und deren Steuerung sich immer den realen Bedingungen anpassen. Dieser Umstand kann genutzt werden, um die Versorgungssysteme im Vergleich zur Eigenversorgung preislich konkurrenzfähig zu halten.