Für administrative Dienste wird es durch die Bereitstellung der realen Daten von Bestandsliegenschaften unterschiedlichster Bau- und Nutzungsausführungen möglich, Richtlinienkompetenzen zu erlassen.
Diese können dann regionale und nutzungsabhängige Hinweise enthalten und sind auf alle Liegenschaftstypen und Versorgungssysteme anwendbar.
Es ist damit möglich, Empfehlungen zu geben, die Erfahrungen des Bestandes berücksichtigen, ohne die Gestaltungsfreiheit zu reglementieren.